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Die Hausordnung ist für alle Mitglieder/Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Studios erkennt jeder Besucher die Verordnung an. Allen sonstigen, von Mitarbeitern erlassenen Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit, ist in jeder Hinsicht Folge zu leiste.
Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Studios ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird der Mitgliedsbeitrag nicht zurückerstattet.
Die Trainierenden haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten, sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot.
Der Nutzer versichert, körperlich gesund zu sein und insbesondere nicht an Krankheit oder Verletzungen zu leiden, die eine Ausübung der Mitgliedschaft in Frage stellt. Gesundheitsschädigungen aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs der Geräte/Einrichtungen hat das Fitness-Studio nicht zu vertreten.
Jeglicher Konsum von, sowie Handel mit Rauschmitteln Doping und sonstigen illegalen Substanzen ist im gesamten Studio und den dem Studio zugehörigen Räumlichkeiten verboten. Bei Missachtung wird die betroffene Person aus dem Studio verwiesen.
Die Öffnungszeiten werden vom Betreiber vorgegeben. Änderungen der Öffnungszeiten bleiben vorbehalten.
Die Hausordnung ist Vertragsbestandteil und für jedes Mitglied bindend. Die Studioleitung behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern.
Mindestalter
Die Nutzung des Studios ist ab 16 Jahren gestattet. Mitglieder zwischen 16 und 18 Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten sowie eine unterschriebene Haftungsausschlusserklärung.
Haftung
Gesundheitsschäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung der Geräte oder Einrichtungen hat das Fitnessstudio nicht zu vertreten. Wird durch unsachgemäße Behandlung der Einrichtungen bzw. Geräte ein Schaden verursacht, haftet das Mitglied für den verursachten Schaden. Das Fitness-Studio haftet nicht für Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen mitgebrachter Gegenstände. Für Wertgegenstände und elektronische Gegenstände wird auch in den Schließfächern keine Haftung übernommen. Es wird ausdrücklich empfohlen, derartiges nicht mit zu bringen.
Nutzung
Bitte achten Sie darauf, alle Einrichtungsgegenstände unserer Fitness-Anlage pfleglich zu behandeln. Wir weisen Sie darauf hin, dass Hantelscheiben und Gewichte nach Gebrauch wieder geordnet an ihren Platz zurück zu legen sind. Beim Training mit Gewichtscheiben, die an Hantelstangen befestigt werden, müssen immer Feststellringe benutzt werden.Die Nutzung der Wasserwelt ist ausschließlich innerhalb unserer Öffnungszeiten möglich.
Sauberkeit und Hygiene
Wir bitten Sie, während des Trainings immer ein Handtuch, sowie ein Mikrofasertuch mit sich zu führen, um damit die Auflageflächen an den Geräten abzudecken und die Geräte desinfizieren zu können. Bitte desinfizieren Sie die Cardio – Geräte nach jedem Gebrauch. Aus hygienischen Gründen bitten wir unsere Mitglieder, im gesamten Nassbereich Badeschuhe zu tragen. Die Umkleideräume sollten nur abgetrocknet betreten werden. Das Rasieren in den Nassbereichen (Toilette, Duschen und Sauna) ist nicht gestattet. Das Haare färben, -tönen im Nassbereich (Toilette, Duschen und Sauna) ist nicht gestattet.
Kleidung
Bitte tragen Sie in den Trainingsräumen keine Sportschuhe die Sie bereits im Freien benutzt haben. Das Tragen von FlipFlops, Sandalen oder ungeeigneten Schuhwerk ist im Trainingsraum nicht erlaubt.
Handy- und Fotoverbot
Im Studio gilt ein Handy- und Fotoverbot, sofern dadurch andere Mitglieder gestört, gefilmt oder fotografiert werden. Foto-, Video- und Tonaufnahmen anderer Mitglieder oder Mitarbeiter ohne deren ausdrückliche Zustimmung sind untersagt. Bei Verstößen gegen diese Regelung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Fundsachen
Wir bitten, im Sportstudio gefundene Sachen, dem Personal zu übergeben. Das Personal ist berechtigt, diese Fundsachen dem nachweislich Berechtigten zurückzugeben. Fundsachen werden bei Nichtabholung nach einer Frist von einem Monat entsorgt.
Verhalten und Hausverbot
Aggressives, beleidigendes, diskriminierendes oder respektloses Verhalten gegenüber Mitgliedern oder Mitarbeitern wird nicht geduldet. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung, insbesondere bei aggressivem Verhalten, Gewalt, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenkonsum oder Verstößen gegen das Handy- und Fotoverbot, kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden. Im Falle eines Hausverbots besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge. Die verbleibende Restlaufzeit des Vertrages kann als Entschädigung einbehalten werden.
Stadtbad
Mit dem Betreten der Wasserwelt erkennt jeder Besucher die Hausordnung der Stadtbad GmbH an.
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